Überblick

Die Änderungen im Überblick

Wir wissen, dass Veränderungen oft Fragen aufwerfen, und stellen Ihnen daher im Folgenden die bevorstehenden Änderungen erneut zusammen. Diese sind aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben im Überweisungsverkehr notwendig.

 

Überweisungsverkehr

Der Gesetzgeber regelt mit der Verordnung EU 2024/886 erstmals die sog. Echtzeitüberweisung. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich von unserem bisherigen Angebot zu Echtzeitüberweisungen. Die wichtigsten Neuerungen hierzu in Kürze:

Preisgleichheit

Das Entgelt für eine Echtzeitüberweisung darf nicht höher sein als das für eine SEPA-Standardüberweisung. Die Kreissparkasse Rottweil trägt der Verordnung Rechnung und passt die Preise entsprechend an.

Verfügbarkeit

Es besteht eine Verpflichtung für Banken, eingehende Echtzeitüberweisungen empfangen und den Regelungen entsprechend verarbeiten zu können. Dieser Service besteht bei der Kreissparkasse Rottweil bereits.

Angebot der Echtzeitüberweisung

Das Versenden von Echtzeitüberweisungen ist auf allen Kanälen zu ermöglichen, auf denen auch SEPA-Standardüberweisungen eingereicht werden können. Neben den heute bereits bestehenden elektronischen Einreicherkanälen wird die Echtzeitüberweisung beispielsweise auch beleghaft oder als Dauerauftrag möglich sein.

Schnellere Ausführungsfrist

Eingehende Echtzeitüberweisungen werden innerhalb von 10 Sekunden auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers verbucht und verfügbar gemacht.

Status Ihrer Echtzeitüberweisung

Innerhalb weniger Sekunden, nachdem Sie eine Zahlung in Auftrag gegeben haben, werden Sie über den Status Ihrer Echtzeitüberweisung informiert.

Tages-/Transaktionslimit

Sie können ein Tages- oder Transaktionslimit für Ihre Echtzeitzahlungen festlegen. Das heute gültige Betragslimit für Echtzeitüberweisungen von 100.000,00 EUR entfällt. 

Verification of Payee (VoP)

Kunden können den Service eines IBAN-Namensabgleichs bei SEPA-Standard- und Echtzeitüberweisungen in Anspruch nehmen. Die Bedingungen für den Überweisungsverkehr wurden aufgrund der Vielzahl der Änderungen daher komplett neu gestaltet. Dabei wurden die Bedingungen für Echtzeitüberweisungen und, sofern mit Ihnen vereinbart, die Bedingungen für Echtzeitsammelüberweisungen in die neuen Bedingungen für den Überweisungsverkehr mit einbezogen, sodass sowohl die eigenständigen Bedingungen für Echtzeitüberweisungen als auch die eigenständigen Bedingungen für Echtzeitsammelüberweisungen zum 01.10.2025 gänzlich entfallen.

Sonstige Änderungen

Sonstige Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis

Das Preis- und Leistungsverzeichnis haben wir gestrafft. Einzelne darin enthaltene Positionen wurden daher ersatzlos gestrichen. Für die entfallenen Positionen nehmen wir nur noch dann ein Entgelt, wenn wir hierzu in einer separaten Vereinbarung mit Ihnen übereinkommen.

Alle mitgeteilten Anpassungen werden – vorbehaltlich Ihrer Zustimmung – ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft treten.

Zustimmung zu den Änderungen

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks.

Ihre Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

Überweisungsverkehr

  • Das Versenden von Echtzeitüberweisungen ist ab dem 5. Oktober 2025 nun auf allen Kanälen für Sie möglich, auf denen auch SEPA Standardüberweisungen eingereicht werden können. Das sind, neben den heute bereits bestehenden elektronischen Einreicherkanälen, beispielsweise auch der beleghafte Überweisungsträger, der Dauerauftrag, oder die Nutzung am Kontoserviceterminal.
  • Eingehende Echtzeitüberweisungen werden innerhalb von 10 Sekunden auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers verbucht und verfügbar gemacht.
  • Zukünftig können Sie das Tages- oder Transaktionslimit individuell für Ihre Echtzeitzahlungen festlegen.
  • Einen neuen Service den die Kreissparkasse Rottweil Ihnen bietet, ist die Nutzung eines IBAN-Namensabgleichs bei SEPA-Standard- und Echtzeitüberweisungen (sog. Verification of Payee (VoP)).
Zustimmung zu den Änderungen

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks.

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die konkreten Bedingungs­werke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungs­weges.

Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Zustimmung zu den Änderungen

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich

In einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Telefonisch

Rufen Sie uns an unter

0741 242-0

Unser Dialog-Center erreichen Sie Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

FAQ

Fragen und Antworten
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den bevorstehenden Änderungen der Bedingungen zu Ihrer Kontoverbindung:

Was wird sich nach meiner Zustimmung ändern?

Sobald Sie die Änderungen bestätigt haben, treten die erläuterten Anpassungen zu den Bedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis und damit die Berechnung der neuen Giroentgelte ab dem 01. Oktober 2025 in Kraft. 

Wie kann ich weitere Unterstützung oder Erklärungen zu den Änderungen erhalten?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater oder Ihre Beraterin ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Dialog-Center unter 0741 242-0 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00-16:00 Uhr).

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Bitte stimmen Sie zeitnah, spätestens jedoch bis 30. September 2025 zu.

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Aufgrund der aktuellen Rechtslage bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), produktbezogenen Bedingungen sowie des Preis- und Leistungsverzeichnisses ist Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen. Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäfts­beziehung mit Ihnen dauer­haft fortführen können oder beenden müssten.

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