Die Änderungen im Überblick
Wir wissen, dass Veränderungen oft Fragen aufwerfen, und stellen Ihnen daher im Folgenden die bevorstehenden Änderungen erneut zusammen. Diese sind aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben im Überweisungsverkehr notwendig.
Der Gesetzgeber regelt mit der Verordnung EU 2024/886 erstmals die sog. Echtzeitüberweisung. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden sich von unserem bisherigen Angebot zu Echtzeitüberweisungen. Die wichtigsten Neuerungen hierzu in Kürze:
Das Entgelt für eine Echtzeitüberweisung darf nicht höher sein als das für eine SEPA-Standardüberweisung. Die Kreissparkasse Rottweil trägt der Verordnung Rechnung und passt die Preise entsprechend an.
Es besteht eine Verpflichtung für Banken, eingehende Echtzeitüberweisungen empfangen und den Regelungen entsprechend verarbeiten zu können. Dieser Service besteht bei der Kreissparkasse Rottweil bereits.
Das Versenden von Echtzeitüberweisungen ist auf allen Kanälen zu ermöglichen, auf denen auch SEPA-Standardüberweisungen eingereicht werden können. Neben den heute bereits bestehenden elektronischen Einreicherkanälen wird die Echtzeitüberweisung beispielsweise auch beleghaft oder als Dauerauftrag möglich sein.
Eingehende Echtzeitüberweisungen werden innerhalb von 10 Sekunden auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers verbucht und verfügbar gemacht.
Innerhalb weniger Sekunden, nachdem Sie eine Zahlung in Auftrag gegeben haben, werden Sie über den Status Ihrer Echtzeitüberweisung informiert.
Sie können ein Tages- oder Transaktionslimit für Ihre Echtzeitzahlungen festlegen. Das heute gültige Betragslimit für Echtzeitüberweisungen von 100.000,00 EUR entfällt.
Kunden können den Service eines IBAN-Namensabgleichs bei SEPA-Standard- und Echtzeitüberweisungen in Anspruch nehmen. Die Bedingungen für den Überweisungsverkehr wurden aufgrund der Vielzahl der Änderungen daher komplett neu gestaltet. Dabei wurden die Bedingungen für Echtzeitüberweisungen und, sofern mit Ihnen vereinbart, die Bedingungen für Echtzeitsammelüberweisungen in die neuen Bedingungen für den Überweisungsverkehr mit einbezogen, sodass sowohl die eigenständigen Bedingungen für Echtzeitüberweisungen als auch die eigenständigen Bedingungen für Echtzeitsammelüberweisungen zum 01.10.2025 gänzlich entfallen.
Das Preis- und Leistungsverzeichnis haben wir gestrafft. Einzelne darin enthaltene Positionen wurden daher ersatzlos gestrichen. Für die entfallenen Positionen nehmen wir nur noch dann ein Entgelt, wenn wir hierzu in einer separaten Vereinbarung mit Ihnen übereinkommen.
Alle mitgeteilten Anpassungen werden – vorbehaltlich Ihrer Zustimmung – ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft treten.
Ihre Vorteile im Überblick
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Die konkreten Bedingungswerke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungsweges.
Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:
In einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.
Rufen Sie uns an unter
0741 242-0
Unser Dialog-Center erreichen Sie Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Fragen und Antworten
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den bevorstehenden Änderungen der Bedingungen zu Ihrer Kontoverbindung:
Sobald Sie die Änderungen bestätigt haben, treten die erläuterten Anpassungen zu den Bedingungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis und damit die Berechnung der neuen Giroentgelte ab dem 01. Oktober 2025 in Kraft.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater oder Ihre Beraterin ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Dialog-Center unter 0741 242-0 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00-16:00 Uhr).
Bitte stimmen Sie zeitnah, spätestens jedoch bis 30. September 2025 zu.
Aufgrund der aktuellen Rechtslage bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), produktbezogenen Bedingungen sowie des Preis- und Leistungsverzeichnisses ist Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen. Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssten.
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